EQS-Adhoc: HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 31. Juli 2024 zur Durchführung einer Gläubigerversammlung gewährt

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EQS-Ad-hoc: HPI AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Anleihe
HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 31. Juli 2024 zur Durchführung einer Gläubigerversammlung gewährt

25.06.2024 / 19:40 CET/CEST
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HPIAG:Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 31.Juli 2024 zur Durchführung einer Gläubigerversammlung gewährt München,25. Juni 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) hat von dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger (der „Vertreter der Anleihegläubiger“), One Square Advisory Services S.à.r.l, eine weitere Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN: DE000A1MA6Z2) bis zum 31. Juli 2024 unter der Voraussetzung der Zahlung aufgelaufener Stückzinsen zur Durchführung einer Gläubigerversammlung erhalten.

Die Gesellschaft wird nun unverzüglich eine Anleihegläubigerversammlung einberufen und bis zum 31. Juli 2024 über das Konzept der Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz abstimmen lassen.

HPIAG

Artur Piotr Jedrzejewski
Vorstand
Fürstenrieder Str. 267
81377 München
Telefon: +49 89 800 656 440
Internet: www.hpi-ag.com

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